Thema Gemeinnützigkeit und Zweck
Auszug aus unserer Satzung:
§ 2 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.
3. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Zweck
1. Ziel des Vereins ist, das Kulturangebot in Bochum und Umgebung zu erweitern und den musikalischen Nachwuchs zu fördern. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch.
2. Einrichtung eines Kontaktzentrums bzw. Kontaktforum für Musiker und Musikinteressierte. Hier sollen regelmäßig Probenabende unter Leitung von kompetentem Betreuungspersonal stattfinden.
3. Das Angebot richtet sich hauptsächlich an Musiker und fortgeschrittene Musikanfänger bzw. Wiedereinsteiger, die gerne im Kreis Gleichgesinnter gemeinsam musizieren.
4. Weiterhin sollen Kenntnisse über Präsentation und Organisation von Veranstaltungen vermittelt werden.
5. Der Verein kann in Form von Kooperation auch andere gemeinnützige kulturelle Initiativen unterstützen.